Hinweise zum An- und Verkauf der Möbelstücke
Für Verkäufer:
Der An- und Verkauf erfolgt in der Regel auf Kommissionsbasis.
Es können nur Möbelstücke angenommen werden, die gut erhalten und voll funktionstüchtig sind. Deshalb erfolgt vor Abschluss des Kommissionvertrages in jedem Fall eine Begutachtung durch Mitarbeiter des KbA.
Wir nehmen die Ware für 4 Wochen an.
Unsere Kunden können sich jederzeit über den aktuellen Verkaufsstand informieren. Die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt nach Vorlage des Kommissionsvertrages abzüglich der vereinbarten Verkaufsprovision.
Die detaillierten Rahmenbedingungen sind in unserem Kommissionvertrag geregelt, der nach Begutachtung des Zustandes der Möbelstücke (vor Ort oder im Ladengeschäft) abgeschlossen wird und Grundlage der Abwicklung des Kommissionsgeschäftes ist.
Für Käufer:
Wir handeln schwerpunktmäßig mit Gebrauchtwaren.sowie neuer Ware, in jedem Fall achten wir darauf, dass alle angebotenen Waren gut erhalten und voll funktionstüchtig sind. Dennoch sind geringe Gebrauchsspuren nicht auszuschließen. Unsere Kunden können das gesamte Sortiment im Ladengeschäft während der Öffnungszeiten ausführlich in Augenschein nehmen.
Für weitere Auskünfte zur Vertragsabwicklung stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.